Kulturförderung verstehen

Der Kulturbeirat befasst sich in den nächsten Monaten mit der finanziellen Kulturförderung durch die Stadt Augsburg. Dabei geht es um zwei Arten der Finanzierung. Eine Festbetragsfinanzierung ist in der Regel dauerhaft angelegt und findet im Rahmen der institutionellen Förderung durch einen Vertrag geregelt statt. Die Fehlbedarfsfinanzierung dagegen kann nur diejenigen Kosten abdecken, die von Antragsteller*innen nicht erwirtschaftet oder in Form anderer Zuschüsse erzielt werden können. Nicht verbrauchte Zuschüsse müssen außerdem zurückgezahlt werden. Sie ist die gängige Form der Projektfinanzierung.

Eine Arbeitsgruppe des Kulturbeirats will nun mögliche Stolpersteine bei der Antragsstellung und im Umgang mit den Formularen identifizieren. Kultureinrichtungen können das finanzielle Risiko für ihren Verein zum Teil nicht genau einschätzen. Bis zur nächsten Beiratssitzung im Oktober sollen erste Verfahrens-Anregungen formuliert werden.